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Sicherheits- und Hygienekonzept

Mrz 30, 2021   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles  //  Kommentare deaktiviert für Sicherheits- und Hygienekonzept

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Sicherheits- und Hygienevorschriften.

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  2. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.
  3. Die Ausübung von Sport ist nach § 10 der BayIfSMV geregelt und eingeschränkt möglich. (Inzidenzabhängige Regelungen).
  4. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  5. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC- Anlagen und aus betrieblichen Gründen (inzidenzabhängige Regelungen) zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  6. Der Kranbetrieb ist in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen möglich. Die CORVID 19 Fälle (Inzidenzfälle) sehen Sie unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
  1. Inzidenz > 100

Möglich ist Click-und Collect. (Kranvorgang ohne Anwesenheit des Kunden)

Der Kranvorgang muss angemeldet werden. Zur Erfassung der Kontaktdaten (Kontaktnachverfolgung) werden Termine über den Terminkalender auf der Internetseite www.stippelwerft.de vergeben. Es gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH.

  1. Inzidenz > 50 – 100

Kranvorgang mit dem Kunden ist möglich.

Der Kranvorgang muss angemeldet werden. Zur Erfassung der Kontaktdaten (Kontaktnachverfolgung) werden Termine über den Terminkalender auf der Internetseite www.stippelwerft.de vergeben. Es gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH. Die Anzahl der helfenden Personen für das Ein- bzw. Auskranen ist auf ein Minimum zu reduzieren.

  1. Das Übernachten auf Booten ist nicht gestattet.
  2. Die Nassbereiche (Duschen) ist geschlossen.
  3. Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Information wie beispielsweise die
    1. des bayerischen Staatsministeriums. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
    2. der Landratsämter wie z.B. Traunstein https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/schifffahrt
    3. Die Inzidenzfälle https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
    4. und andere Verordnungen / Vorschriften

 

Chiemsee Marina GmbH

29.03.2021

Kranen ab 06.04.2021 NUR nach Termin möglich

Mrz 4, 2021   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Kranen ab 06.04.2021 NUR nach Termin möglich
Krantermine können Sie ab 16.03.2021 in unserem Buchungsportal vereinbaren.
Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonisch keine Termine annehmen.
Änderungen vorbehalten.

Winterpause bis 05. April 2021

Dez 14, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Winterpause bis 05. April 2021

Bis 04.04.2021 ist der Sportboothafen Stippelwerft geschlossen.

Für Terminanfragen erreichen Sie uns per E-Mail unter info@stippelwerft.de

Ab 06.04.2021 sind wir wie gewohnt für euch wieder da.

Krantermine werden wie in der letzten Saison auch, nur nach Terminvereinbarung (Onlinesystem) vergeben.

Das Team wünscht schöne Weihnachten und kommen Sie gesund und gut in das Neue Jahr 2021.

Kranbetrieb bis 13.11.2020 mit online Termin

Nov 1, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Kranbetrieb bis 13.11.2020 mit online Termin

Bitte beachten Sie die neueste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie unser Hygiene- und Sicherheitskonzept.

 

Kranen ist noch bis 13.11.2020 mit Online-Anmeldung möglich.

 

Individualsport ist eingeschränkt möglich.

Kranen nur nach Termin möglich

Okt 22, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Kranen nur nach Termin möglich

Krantermine können Sie Online unter

https://www.terminland.de/stippelwerft/?m=29054

vereinbaren.

Wir bitten um Verständnis, das wir persönliche Termine oder telefonische Termine nicht annehmen können.

 

Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Aug 21, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Hygienevorschriften.

Für den Trainingsbetrieb der Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. Die Ausübung ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen möglich. Auf das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC-/Dusch-Anlagen und aus betrieblichen Gründen zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich, sondern nur für den Zugang zu nutzen. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  5. Die Nassbereiche (Duschen) ist täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr geöffnet.
  6. Um Warteschlangen, besonders bei Kranberieb, zu vermeiden muss der Kranvorgang angemeldet werden. Die Anzahl der helfenden Personen für das Einkranen und das Fertigstellen des Bootes (z.B. Mast setzen, Segel anschlagen) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Termine werden über den Terminkalender auf der Internetseite www.stippelwerft.de vergeben.
  7. Das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen ist erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft ist unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. Die Daten können im Fall einer Kontaktpersonenermittlung eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats nach der Erhebung gelöscht. Darüber hinaus gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH.
  8. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Information des Bayerischen Staatsministeriums.

 

Kranen bitte NUR mit Termin

Jun 18, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Kranen bitte NUR mit Termin

Vereinbaren Sie bitte einen Termine über unser Buchungsportal

https://www.terminland.de/chiemsee-marina/

Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonisch keine Termine annehmen. Wir stehen für Sie am Kran.

Übernachten an Bord, Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Mai 29, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Übernachten an Bord, Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Nach derzeitigem Kenntnisstand (29.05.2020, 20:45 Uhr, Grundlage: 5.Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 und  die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.Mai 2020 Az.51b-G8000-2020/122-331 Abs. 2.1)

ist das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft ist nach Abs. 3.2.9 unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. (Siehe Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft, Punkt 7.)

Beachten Sie bitte, dass die Nassbereiche (Duschen) weiter geschlossen bleiben müssen.

Beachten Sie ggf. Hinweise und Änderungen.

Information unserer Behörden finden Sie z.B. beim Landratsamt Traunstein oder der Wasserschutzpolizei Bayern)

https://www.traunstein.com/aktuelles/meldungen/wassersport-zeiten-der-corona-pandemie

https://www.polizei.bayern.de/muenchen/wir/aufgaben/dienststellen/index.html/311877

 

Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Gemäß der 5.Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Hygienevorschriften.

Für den Trainingsbetrieb der Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. (Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum) Derzeit gilt die 5. BayIfSMV vom 5. Mai 2020. Der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportstätten ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 20 Personen möglich.  Auf eine komtaktfreie Durchführung und das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC-Anlagen und aus betrieblichen Gründen zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich, sondern nur für den Zugang zu nutzen. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  5. Die Nassbereiche (Duschen) bleiben geschlossen.
  6. Um Warteschlangen, besonders bei Kranberieb, zu vermeiden muss der Kranvorgang angemeldet werden. Die Anzahl der helfenden Personen für das Einkranen und das Fertigstellen des Bootes (z.B. Mast setzen, Segel anschlagen) ist auf ein minimum zu reduzieren. Termine werden auf schriftliche Anfrage per Post oder Email vergeben.
  7. Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.Mai 2020 Az.51b-G8000-2020/122-331 Abs. 2.1 ist das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft  ist nach Abs. 3.2.9 unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. Die Daten können im Fall einer Kontaktpersonenermittlung eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats nach der Erhebung gelöscht. Darüber hinaus gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH.
  8. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.

 

Stand 29.05.2020             Hafenverwaltung Sportboothafen Stippelwerft

 

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten, achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.

Viel Spaß beim Wassersport

Eingeschränkter Verkauf der Saisonparkkarten für Kunden des Sportboothafens

Mai 9, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Eingeschränkter Verkauf der Saisonparkkarten für Kunden des Sportboothafens

Durch die Schließung des Prienavera Erlebnisbades,  beachten Sie bitte die geänderten Verkaufszeiten für die Parkkarten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Saisonkarten für den Parkplatz am Prienavera sind ab 11.05.2020 täglich von 10 bis 12 Uhr an der Kasse im Prienavera Erlebnisbad erhältlich.

 

Preise Saison-Parkticket:

gültig bis 30.11.2020                         60,00 €

gültig bis 30.09.2020                         37,50 €

zuzüglich 10 € Pfand (falls noch keine Karte vorhanden)

 

Bitte beachten Sie, dass wir aus technischen Gründen für die Parkkarten nur Barzahlung annehmen können.

Nutzung der Wasserfahrzeuge rein zum Zweck der Sportausübung ab Montag 11.05.2020 wieder möglich

Mai 8, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Nutzung der Wasserfahrzeuge rein zum Zweck der Sportausübung ab Montag 11.05.2020 wieder möglich

Die Nutzung der Wasserfahrzeuge, rein zum Zweck der Sportausübung, ist ab Montag 11.05.2020 wieder möglich.

Beachten Sie die Information des Landratsamtes Traunstein vom 08.05.2020

https://www.traunstein.com/aktuelles/meldungen/wassersport-zeiten-der-corona-pandemie

Bitte beachten Sie den Hygieneplan

Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Hygienevorschriften.

Für den Trainingsbetrieb der Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. Derzeit gilt die 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020. Die Ausübung ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen möglich. Auf das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC-Anlagen und aus betrieblichen Gründen zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich, sondern nur für den Zugang zu nutzen. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  5. Die Nassbereiche (Duschen) bleiben geschlossen.
  6. Um Warteschlangen, besonders bei Kranberieb, zu vermeiden muss der Kranvorgang angemeldet werden. Die Anzahl der helfenden Personen für das Einkranen und das Fertigstellen des Bootes (z.B. Mast setzen, Segel anschlagen) ist auf ein minimum zu reduzieren. Termine werden auf schriftliche Anfrage per Post oder Email vergeben.
  7. Das Übernachten auf den Booten ist nicht gestattet.
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