Karte / Ruhezonen / Pegel

Revier-Info-Karte

Pegelstand

Aktueller Pegelstand in Prien/Stock>

Sperrzonen / Umwelt- und Naturschutz

  • An Landestellen der Fahrgastschifffahrt und Fähren einen Abstand von 100 m
  • Uferabstand für Elektroboote und Motorboote: 300m
  • Uferabstand für Segelfahrzeuge und Surfer: 100m
  • Es ist nicht erlaubt in bewachsene Zonen (Schilfbestände) einzufahren.
  • Ruhezonen dürfen nciht mit Wasserfahrzeugen aller Art befahren werden, Schwimmen und Ankern sind nicht erlaubt. Es gibt ganzjährige Ruhezonen sowie vom 01. März bis 31. Juli befristete Ruhezonen. Die Ruhezonen sind mit weißen Bojen markiert.

Übernachten auf Booten

Grundsätzlich ist das Übernachten auf Wasserfahrzeugen erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erteilt das Landratsamt Traunstein.

Das Ankern zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr darf nur in den drei ausgewiesenen Ankerzonen erfolgen.

  • Zone Gstadt
  • Zone Gollenshausen
  • Zone Lambach

Das Übernachten auf Booten an Liegestellen ist in folgenden Häfen möglich: (über privatrechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Übernachtungsregeln ist sich zu informieren Stand Feb. 2005)

  • Sportboothafen Stippelwerft (GASTLIEGER WILLKOMMEN)
  • Yachthafen Seebruck
  • Graben Seebruck
  • Yachthafen Unterhochstätt
  • Bootswerft Madel Feldwies
  • Chiemsee Yachtclub
  • Seglerhafen Harras
  • Yachthotel Prien
  • Kleppersteg
  • Hafen Urfahrn
  • Hafen Breitbrunn
  • Bootswerft Grünäugel
  • Betz Lambach
  • Segelclub Chiemsee Feldwies
  • Schaber Prien
  • Wächter Seebruck

Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind vor dem Befahren des Chiemsees Kartenmaterial und amtliche Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen.