Genehmigung / Zulassung

§ 3 SchO: Genehmigungspflicht, (wenn)
§ 19 SchO: Untersuchungs- und
Zulassungspflicht, (wenn)
§ 29 SchO: Kennzeichnungspflicht, (wenn)
Motorboot mit Verbrennungsmotor
Ja (immer)
Ja (immer)
Ja (immer)
Elektromotorboote
Ja (immer)
Nein (nie)
Ja (immer)
Segelboote
  • länger als 9,20 Meter oder
  • mit Hilfsmotor über 4 kW oder
  • mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen
mit Zweitakt-Hilfsmotor
  • mit Hilfsmotor jeglicher Art oder
  • mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen

Weitere Informationen vom Bayerisches Staatsministerium f. Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Zuständige Genehmigungsbehörde

Landratsamt Traunstein

Tel.: (08 61) 58 49 5 / (08 61) 58 49 6
Gabelsberger Straße 8
83278 Traunstein

Antrag auf Zulassung/Genehmigung eines Wasserfahrzeuges bzw. Antrag auf Gästegenehmigung vom Landratsamt Traunstein:

Formular herunterladen>

Gastlieger

Gastliegern mit genehmigungs- oder zulassungspflichtigen Booten erteilt das Landratsamt Traunstein vereinfachte Gästegenehmigungen für eine bestimmte Zeit.
Genehmigungen für Gastlieger werden bis max. 4 Wochen erteilt.

Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind vor dem Befahren des Chiemsees Kartenmaterial und amtliche Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen.