Fahrten mit Hilfsmotor

Segelfahrzeuge dürfen den Hilfsmotor nur nutzen um sich bei auftretender Gefahr für Besatzung und Boot in Sicherheit zu bringen.

Eine Gefahr liegt insbesondere vor bei:

  • Sturm oder Sturmgefahr
  • unsichtigem Wetter
  • Manövrierunfähigkeit
  • Ausweichen von Hindernissen, wenn dieses Manöver auf andere Weise nicht durchzuführen ist.
  • Einbruch der Dunkelheit (1 Stunde vor Sonnenuntergang) bei gleichzeitiger Flaute.

Soweit es Wind- und Stromverhältnisse erfordern darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich oder im Bojenfeld benutzt werden.

Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind vor dem Befahren des Chiemsees Kartenmaterial und amtliche Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen.