Führerscheinpflicht

Sportboote sind auf den Gewässern im Geltungsbereich der Bayerischen Schifffahrtsordnung von der Führerscheinpflicht ausgenommen. Bei Fahrzeugen mit Maschinenantrieb über 4 kW muß der Fahrzeugführer 18 Jahre alt sein.

Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind vor dem Befahren des Chiemsees Kartenmaterial und amtliche Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen.