Sicherheits- und Hygienekonzept Stand 07.11.2021

Nov 8, 2021   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles  //  Kommentare deaktiviert für Sicherheits- und Hygienekonzept Stand 07.11.2021

Sicherheits- und Hygienekonzept Stand 07.11.2021

 

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Sicherheits- und Hygienevorschriften.

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  2. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.
  3. Die Ausübung von Sport ist nach § 10 der BayIfSMV geregelt. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden entscheiden mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgaben von Rahmenkonzepten der zuständigen Ministerien über die einzelnen Öffnungsschritte. Siehe u.a. https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021
  4. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  5. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC- Anlagen gestattet. Es besteht kein Zutritt zum Hafenbüro. Angelegenheiten bzgl. der Kranvorgänge, wie z.B. die Bezahlung erfolgt im Außenbereich max. am Fenster des Hafenbüros. Die maximale Anzahl beim Betreten des Gebäudes je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  6. Der Kranbetrieb ist mit vorheriger Anmeldung möglich.
  7. Das Übernachten auf Booten ist ab 07.11.2021 ausgeschlossen
  8. Die Nassbereiche (Duschen) sind geschlossen.
  9. Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuelle Information wie beispielsweise die
    1. des bayerischen Staatsministeriums. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
    2. der Kreisverwaltungsbehörden z.B. Rosenheim https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021 oder Traunstein https://www.traunstein.com/aktuelles/amtsblaetter
    3. Die Inzidenzfälle https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
    4. und andere Verordnungen / Vorschriften

 

Chiemsee Marina GmbH

07.11.2021

 

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