Übernachten an Bord, Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Mai 29, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Übernachten an Bord, Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Nach derzeitigem Kenntnisstand (29.05.2020, 20:45 Uhr, Grundlage: 5.Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 und  die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.Mai 2020 Az.51b-G8000-2020/122-331 Abs. 2.1)

ist das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft ist nach Abs. 3.2.9 unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. (Siehe Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft, Punkt 7.)

Beachten Sie bitte, dass die Nassbereiche (Duschen) weiter geschlossen bleiben müssen.

Beachten Sie ggf. Hinweise und Änderungen.

Information unserer Behörden finden Sie z.B. beim Landratsamt Traunstein oder der Wasserschutzpolizei Bayern)

https://www.traunstein.com/aktuelles/meldungen/wassersport-zeiten-der-corona-pandemie

https://www.polizei.bayern.de/muenchen/wir/aufgaben/dienststellen/index.html/311877

 

Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Gemäß der 5.Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Hygienevorschriften.

Für den Trainingsbetrieb der Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. (Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum) Derzeit gilt die 5. BayIfSMV vom 5. Mai 2020. Der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportstätten ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 20 Personen möglich.  Auf eine komtaktfreie Durchführung und das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC-Anlagen und aus betrieblichen Gründen zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich, sondern nur für den Zugang zu nutzen. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  5. Die Nassbereiche (Duschen) bleiben geschlossen.
  6. Um Warteschlangen, besonders bei Kranberieb, zu vermeiden muss der Kranvorgang angemeldet werden. Die Anzahl der helfenden Personen für das Einkranen und das Fertigstellen des Bootes (z.B. Mast setzen, Segel anschlagen) ist auf ein minimum zu reduzieren. Termine werden auf schriftliche Anfrage per Post oder Email vergeben.
  7. Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.Mai 2020 Az.51b-G8000-2020/122-331 Abs. 2.1 ist das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft  ist nach Abs. 3.2.9 unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. Die Daten können im Fall einer Kontaktpersonenermittlung eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats nach der Erhebung gelöscht. Darüber hinaus gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH.
  8. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.

 

Stand 29.05.2020             Hafenverwaltung Sportboothafen Stippelwerft

 

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten, achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.

Viel Spaß beim Wassersport

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