Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Aug 21, 2020   //   by Stippelwerft   //   Aktuelles, Allgemein  //  Kommentare deaktiviert für Hygieneplan Sportboothafen Stippelwerft

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Sportboothafen Stippelwerft, Seestraße 127, 83209 Prien am Chiemsee folgende Hygienevorschriften.

Für den Trainingsbetrieb der Individualsportart Wassersport im Breiten- und Freizeitbereich gilt:

  1. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  2. Das Betreten der Steganlagen ist nur im „Einbahnverkehr“ mit entsprechend, ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Personen die den Steg betreten wollen, haben in ausreichendem Abstand vor dem Zugang zur Steganlage oder an Bord des Bootes zu warten bis Personen die Steganlage verlassen haben. Mehreren Personen, die den Steg gleichzeitig verlassen oder betreten wollen, ist es erlaubt den Steg hintereinander mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Einbahnverkehr zu betreten. D.h. Wasserseitig verlässt den Steg zuerst.
  3. Bei gleichzeitiger Nutzung eines Bootes ist die Anzahl der Personen gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. Die Ausübung ist allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen möglich. Auf das Einhalten des Sicherheitsabstandes gemäß Verordnung ist zu achten. Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  4. Das Betreten des Hafengebäudes ist nur für die Nutzung der WC-/Dusch-Anlagen und aus betrieblichen Gründen zum Hafenbüro gestattet. Die maximale Anzahl je Kunde ist auf 1 Person beschränkt. Der Vorraum zu den sanitären Anlagen und des Hafenbüros ist kein Wartebereich, sondern nur für den Zugang zu nutzen. Der Aufenthalt ist nicht zugelassen.
  5. Die Nassbereiche (Duschen) ist täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr geöffnet.
  6. Um Warteschlangen, besonders bei Kranberieb, zu vermeiden muss der Kranvorgang angemeldet werden. Die Anzahl der helfenden Personen für das Einkranen und das Fertigstellen des Bootes (z.B. Mast setzen, Segel anschlagen) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Termine werden über den Terminkalender auf der Internetseite www.stippelwerft.de vergeben.
  7. Das Übernachten auf Booten die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen ist erlaubt. Der Zeitraum des Übernachtens im Sportboothafen Stippelwerft ist unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, Telefonnummer per Email an www.stippelwerft.de anzuzeigen. Die Daten können im Fall einer Kontaktpersonenermittlung eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats nach der Erhebung gelöscht. Darüber hinaus gelten die gültigen Datenschutzgrundsätze der Chiemsee-Marina GmbH.
  8. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu CORVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Besuch der Hafenanlage ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Information des Bayerischen Staatsministeriums.

 

Comments are closed.