Auslegung der Allgemeinverfügung bzgl. des Coronavirus für den Wassersport in Bayern des Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Aktualisierung/Nähere Auslegung (Änderung vom 09.04.2020)
unter Landratsamt Traunstein Schifffahrt
https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/schifffahrt
Wir wünschen Ihnen
F R O H E O S T E R N
BLEIBEN SIE GESUND
WIR FREUEN UNS AUF EIN BALDIGES WIEDERSEHEN
Ihr Team vom Sportboothafen Stippelwerft
Auslegung der Allgemeinverfügung bzgl. des Coronavirus für den Wassersport in Bayern
Liebe Wassersportler (innen),
wir verstehen das Ziel unserer Regierung, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Auch wenn Sport alleine oder mit Familie zulässig ist, bedenken Sie, dass im Fall eines Unfalls der Ausübung Ihres Wassersports, Rettungskräfte gebunden werden. Diese werden aber ggf. dringend an andrer Stelle benötigt.
Auch wir freuen uns wie Sie, auf unsere anstehende Wassersportsaison.
Derzeit stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit unseren Behörden und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir weiterhin geschlossen haben.
Zu Ihrer Information ein Schreiben der WSP-Zentralstelle in Bayern vom 30.03.2020. Das Schreiben wurde vom
Landratsamt Traunstein Untere Verkehrsbehörde
Papst-Benedikt-XVI.-Platz (Außenstelle: Kotzinger Str. 6)
83278 Traunstein
auf der Internetseite veröffentlicht.
Quelle: https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/schifffahrt
Auslegung der Allgemeinverfügung bzgl. des Coronavirus für den Wassersport in Bayern des Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat der WSP-Zentralstelle Bayern folgende Auslegung der Allgemeinverfügung für den Wassersport aufgetragen
Der Schutzzweck der Allgemeinverfügung, nämlich die Eindämmung der Ausbreitung des Virus, steht im Vordergrund. Der eigene Hausstand darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden (Einkaufen, Berufsausübung etc.).
Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung, dürfen weiterhin ausgeübt werden:
- Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit ausgeschlossen
- Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.
- Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Eine Ausnahme gilt für Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen).
- Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von:
– Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten.
– Stand-up-Paddeln
– Kitesurfen, Windsurfen, u.ä.
Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“
Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist. Ein Einwassern ist lediglich an öffentlich zugängigen Slipstellen zulässig. Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es bei der Durchführung des Wassersports regelmäßig zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen das Personal der Wasserwacht, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und ggf. der Polizei eingebunden wird.
Quelle: https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/schifffahrt
Kranbetrieb im Sportboothafen Stippelwerft
Liebe Wassersportlerinnen und Wassersportler,
nach aktuellem Stand von heute 27.03.2020, können wir auf Grund der derzeit gültigen Allgemeinverfügungen den Kranbetrieb nicht am 01.04.2020 wie geplant aufnehemen.
Gerne erreichen Sie uns für Fragen über Email. (info@stippelwerft.de).
Bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns schon jetzt, mit Ihnen wenn wir wieder in Betrieb gehen.
Schließung Sportboothafen Stippelwerft aufgrund von Corona
wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Bayern der Katastrophenfall ausgerufen.
Mit Bekanntgabe des Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist u.a. auch der Betrieb für Freizeitanlagen unter anderem Sportboothafen Stippelwerft ab morgen, 17.03.2020 zunächst einmal untersagt. Ziel der Staatsregierung ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und werden es Ihnen mitteilen, sobald wir andere Informationen erhalten.
Wir wünschen Ihnen auch ohne unseren Sportboothafen Stippelwerft eine schöne Zeit und vor allem Gesundheit. Wir freuen uns mit Ihnen auf eine Wiedereröffnung!
Sturm Bianca
Das Sturmtief Bianca haben keine Schäden an den Booten im Winterlager hinterlassen.
Kranbetrieb ab Mittwoch, 01.04.2020
Wir sind ab Mittwoch, den 01.04.2020 wieder für Sie da.
Täglich von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sturm Sabine
Das Sturmtief Sabine und die darauffolgenden Böen der letzten Tage haben keine Schäden an den Booten im Winterlager hinterlassen.
Öffnungszeiten Oktober & November
Sonntag, den 20. Oktober 2019 + Montag, den 21. Oktober 2019 geschlossen
Freitag, den 01. November 2019 geschlossen
Kranbetrieb bis 15. November 2019
täglich von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außer 20.+21. Oktober + 01. November geschlossen)
Hochwassersituation
Aufgrund der Hochwassersituation steigt der See derzeit noch um 1 cm pro Stunde.
Stand: 22.05.2019 15:00 Uhr
Wir bitten die Eigner der Boote an den festen Stegen Ihre Festmacher anzupassen.
Vielen Dank
Sportboothafen Stippelwerft